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Aktuelle Änderungen im Waffenrecht (01.04.08)Link zur PDF (42,4 KB) |
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| Softairs | +
Softairs sind vom Waffengesetz befreite Spielzeuge,
sofern sie eine |
| Führensverbot | --
Anscheinswaffen, Softairs, Messer, Hieb- und Stoßwaffen
(Beispiele: Dolche, Stilette, Gummiknüppel) dürfen nur transportiert,
jedoch nicht geführt werden. Definition: Eine Waffe wird geführt, wenn außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder Schießstätte die tatsächliche Gewalt über diese Waffe ausgeübt wird. |
| Transport | Eine Waffe ist erlaubnisfrei zu transportieren, wenn sie nicht schussbereit und nicht unmittelbar – also mit wenigen schnellen Handgriffen (Faustformel: mit weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden) - in Anschlag gebracht werden kann. Dies ist der Fall,
wenn die Waffe z.B. am eigenen Körper oder im PKW in unmittelbar,
leicht zugänglicher Reichweite des Fahrers oder im nur geschlossenen
Handschuhfach mitgeführt wird. Dies ist nicht der Fall, wenn sie
sich z.B. während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet. Mit der im neuen
Waffengesetz vorgenommenen Definition des Begriffs „zugriffsbereit“
wird nunmehr klargestellt, dass eine Waffe in einem verschlossenen Behältnis
immer als nicht zugriffsbereit angesehen wird und keine
Darlegung erfolgen muss, dass ein unmittelbar in Anschlag bringen der
Waffe möglich ist. Definition: Schusswaffen, die nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördert werden (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zur Schießstätte), sofern der Transport zu einem von deren Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt, bedürfen keiner Erlaubnis zum Führen (Waffenschein). |
Sportschützen
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Sportschützen können jetzt auch sog. verbandsfremde
Waffen auf die Gelbe WBK erwerben. |
| Verboten | -
Ab 01.08.08 bestimmte Vorderschaftsrepetierflinten |
| Erlaubnispflicht | - Wechsel- und Austauschläufen, Wechselsystemen und -trommeln, sowie LEP-Waffen. Diese müssen bis zum 01.08.08 in die WBK eingetragen oder abgegeben werden. |
| Erbwaffen | -
Ohne eigenes Bedürfnis gilt ab 01.04.08 die Blockierpflicht. Dies
gilt für Erbfälle, die ab dem 1. April 2008 eintreten. |
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Triebel Jagd- und Sportwaffen GmbH - Schönwalder Str. 12 - D-13585
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