Export von Waffen

Hilfe

und Munition

 

Innerhalb der EU (Europäische Union)

Außerhalb der EU

Wir exportieren nur gegen Vorauskasse. Transport, Zoll und
Wert-Versicherungen gehen zu Lasten des Empfängers.
Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sobald die Waren auf dem Versandweg sind.

 

Export in ein EU-Land


Für den Export von Waffen, Munition und wesentlichen Waffenteilen (wie Lauf, Verschluss oder System) benötigen wir Ihre

nach Art. 11 (2) der Richtlinie 91/4 77/EWG; Art. 10 (2) der Richtlinie 93/15/EWG; 9a (1) 1. WaffV. Ersatzteile und Wiederladeartikel benötigen dieses Dokument nicht.

Diese Lizenz erhalten Sie bei Ihrer Genehmigungsbehörde, z.B. Polizei, Jagdbehörde o.ä. Der Aufbau und die Form ist ähnlich der deutschen Lizenz in der Abbildung). Sollte Ihre Behörde nicht über dieses Formular verfügen, benötigen wir Ihre Einfuhrlizenz in Kopie mit einer originalen, amtlichen Dolmetscher-Übersetzung ins Deutsche oder Englische.

Unsere Behörde stellt uns nach Vorlage Ihrer Einfuhrlizenz eine Exportlizenz aus. Dieser Vorgang dauert ca. eine Woche und kostet € 20,- €.

Sie haben die Möglichkeit, sich die Waren per DHL senden zu lassen, oder auch selbst abzuholen. Bei Selbstabholung können wir auch Munition beantragen.

Die Exporte in ein EU-Land unterliegen der deutschen Umsatzsteuer, d.h. es gelten die Preise in der Online-Datenbank.

Keine Versand von Munition (Gefahrgut) in Kleinmengen


Export in ein Land außerhalb der EU


Für den Export von Waffen und allen Ersatzteilen, wie z.B. Griffschalen, Visiere, Magazine, sowie für sämtliche Wiederlade-Artikel benötigen wir eine

original unterzeichnetete Endverbleibserklärung per Briefpost.

( Für Exporte nach Australien, Japan, Norwegen, Luxemburg, Kanada, Neuseeland, Schweiz und USA benötigen wir dieses Dokument nur, sofern der Exportwert höher als € 5000,- ist.)

Mit diesem Schreiben beantragen wir eine Exportlizenz.
Dies dauert mindestens zwei Wochen.

Sofern Sie bereits im Besitz einer Importgenehmigung sind, senden Sie bitte eine Kopie. Dies hilft zur Beschleunigung und zur Bewilligung des Exportantrags.

Sofern die Waffen in militärischen Konflikten benutzt werden könnten, dauert die Genehmigung evtl. sogar bis zu drei Monate (abhängig vom Importland und Waffengattung).

  • Auch wenn unsere Behörde die Ausfuhr nicht erlaubt, müssen Sie die Kosten für die Beantragung der Papiere von € 20,-- tragen.

  • Sobald wir die Genehmigung haben, werden wir die Waren netto (steuerfrei) verschicken.

  • Zur Abholung bei Ihrem Zollamt benötigen Sie eventuell eine Importgenehmigung Ihres Landes.

Keine Versand von Munition (Gefahrgut) in Kleinmengen

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