Wir exportieren nur gegen
Vorauskasse. Transport, Zoll und |
Export in ein EU-Land |
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Diese Lizenz erhalten Sie bei Ihrer Genehmigungsbehörde, z.B. Polizei, Jagdbehörde o.ä. Der Aufbau und die Form ist ähnlich der deutschen Lizenz in der Abbildung). Sollte Ihre Behörde nicht über dieses Formular verfügen, benötigen wir Ihre Einfuhrlizenz in Kopie mit einer originalen, amtlichen Dolmetscher-Übersetzung ins Deutsche oder Englische. Unsere Behörde stellt uns nach Vorlage Ihrer Einfuhrlizenz eine Exportlizenz aus. Dieser Vorgang dauert ca. eine Woche und kostet € 20,- €. Sie haben die Möglichkeit, sich die Waren per DHL senden zu lassen, oder auch selbst abzuholen. Bei Selbstabholung können wir auch Munition beantragen. Die Exporte in ein EU-Land unterliegen der deutschen Umsatzsteuer, d.h. es gelten die Preise in der Online-Datenbank. |
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Keine Versand von Munition (Gefahrgut) in Kleinmengen |
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Export in ein Land außerhalb der EU |
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( Für Exporte nach Australien, Japan, Norwegen, Luxemburg, Kanada, Neuseeland, Schweiz und USA benötigen wir dieses Dokument nur, sofern der Exportwert höher als € 5000,- ist.) Mit diesem Schreiben beantragen
wir eine Exportlizenz. Sofern Sie bereits im Besitz einer Importgenehmigung sind, senden Sie bitte eine Kopie. Dies hilft zur Beschleunigung und zur Bewilligung des Exportantrags. Sofern die Waffen in militärischen Konflikten benutzt werden könnten, dauert die Genehmigung evtl. sogar bis zu drei Monate (abhängig vom Importland und Waffengattung).
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Keine Versand von Munition (Gefahrgut) in Kleinmengen |
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Berlin |