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Newsletter 07/2011 Das Nationale Waffenregister (NWR) verstößt gegen Risikokompetenz, Gleichbehandlungsgebot und Erforderlichkeitsgrundsatz
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PRO : Befürworter der Registrierung sehen darin eine bessere Handhabe, geltendes Waffenrecht umzusetzen, bei illegal besessenen Waffen deren Quellen der Herkunft zu ermitteln und die Verfügbarkeit von Waffen für Kriminelle zu verringern. KONTRA: Kritiker der Registrierung verweisen auf die finanziellen Kosten für die Aufrechterhaltung des Registers und auf die Belastung für Besitzer von nicht eingeschränkten Waffen (hauptsächlich Jäger und Sportschützen) |
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Warum wird das EDV-Register in Deutschland eingeführt?
Kritikpunkt 1: Die EU-Richtlinien verlangen ausdrücklich kein zentrales Register. Was leistet ein zentrales EDV-Waffenregister? Im ersten deutschen EDV-Register WANDA aus Hamburg ist z.B. erfasst, wer welche und wie viele Waffen besitzt. Außerdem sind unter anderem alle Menschen registriert, die keine Waffen besitzen dürfen. Der Ansatz des Nationalen Waffenregisters (NRW ) ist, zunächst die legalen Waffen zu registrieren. Kritikpunkt 2: Sämtliche legale Waffenbesitzer sind bereits dezentral registriert. Nichts spricht dagegen, dass jedes Bundesland über eine Spiegelung die lokalen Daten pro Bundesland erfasst, um Aussagen zu bundeslandbezogenen PKS zu bekommen. Welche Gründe sprechen für ein zentrales EDV-Waffenregister? Die Datei sei nicht nur ein Waffenregister, sondern liefere der Polizei "bei Einsätzen und Ermittlungsaufgaben wertvolle Informationen", sagte der Hamburger Senator.. Ohne Zentralregister hat die Polizei nach Auskunft der GdP Probleme: "Wenn wir zum Beispiel zu einem Einsatz mit Familienstreitigkeiten fahren, erhalten wir keine Vorwarnung, ob eventuell im Haushalt Waffen vorhanden sind", schildert Bernhard Witthaut, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, den Alltag seiner Kollegen. Dadurch können sie unvorbereitet in Familiendramen oder Gefahrensituationen mit Schusswechseln geraten. Ein modernes Waffenregister, bei dem wir auf Knopfdruck bundesweit alle wichtigen Informationen über Waffe und Besitzer erhalten, bringt Sicherheit für Polizeibeamte im Einsatz und die Mitarbeiter der Waffenbehörden, bringt einen deutlichen Sicherheitsgewinn für die Menschen in Deutschland und ist das beste Mittel, um zu erreichen, dass aus legalen Waffen keine illegalen Waffen werden, weil wir, z. B. bei Erbfällen, immer genau wissen, wer wo welche Waffe besitzt. Kritikpunkt 3: Nach den veröffentlichten Aussagen verfolgen die deutschen Gründe nicht die Gründe der Vereinten Nationen, den illegalen Waffenhandel zu verhindern, sondern die Kontrolle des legalen Waffenbesitzes zu erweitern, ohne dass hierfür ein Gewinn für die „Innere Sicherheit“ bisher erwiesen wurde.
Als Beispiel gilt die Hausdurchsuchung mittels verdeckt eingesetztem SEK-Kommando bei einem Hell‘s Angels Mitglied, der wegen fehlender Gewaltdelikte staatlich als zuverlässiger Rechtsbürger legal Waffen besitzen durfte. Hätten die Durchsucher sich als Polizisten an der Türgklingel ausgewiesen , wäre der Tod des SEK-Beamten sicherlich vermieden worden. „Die bisher geleisteten Aufwände der in der BL AG NWR vertretenen Behörden belaufen sich lt. Mitteilung der Bundesregierung auf über 2.600 Projekttage im Zeitraum von 05/2009 bis 04/2011. Diese entsprechen einem finanziellen Marktwert externer Beratung von über 2,6 Mio. €, die so „eingespart“ werden konnten.“ (Anm. „eingespart“ in Anführungszeichen, da die Arbeitsleistung der Behördenangestellten bezahlt, nicht eingespart wurde. Nichtsdestotrotz ist der Marktwert sicherlich höher als die Personalbezahlung anzusetzen. So sollte man statt Einsparung besser von Installationskosten i.H.v. 500.000 EUR durch Personalarbeitszeit sprechen.) Die zu erwartenden Kosten verteilen sich wie folgt:
Kritikpunkt 4: Über 95% der Gewaltdelikte mit Schusswaffen werden lt. amtlicher Statistik mit illegalen und frei verkäuflichen Waffen begangen. Sofern 450 Mio. Bis 950 Mio. EUR für die Installation einer illegalen Strafverfolgungsdatei ausgeben werden und jährlich über x Mio. für deren Wartung und Pflege zur Verfügung stehen, werden die legalen Waffenbesitzer anhand ihrer vorhandenen Risikokompetenz kein Veto zum NWR leisten . Sollten die Kosten für die Strafverfolgung von illegalen und frei verkäuflichen Waffen weit unter den Kosten liegen, werden sie jedoch ein Veto abgeben. Kritik bzgl. fehlender Risikokompetenz (Kosten : Risiko) Bei der gesamten Konstruktion fehlt m.E. die Risikokompetenz bzgl. Kosten und Deliktrelevanz legaler Waffen: Lt. PKS und BKA werden bei lediglich drei Prozent aller Gewaltdelikte in Deutschland Schusswaffen verwendet. Die dabei benutzten Schusswaffen aus legalem, registriertem Besitz liegen sogar im Promillebereich. Trotzdem soll ein Zentralregister alle bundesweit erhältlichen Daten über Waffen bündeln und auf Knopfdruck für die Ermittlungsbehörden abrufbar machen. Der Hauptgrund „Nachverfolgung per Seriennummer“ der Vereinten Nationen , um den illegalen Handel zu vermindern, kann mit einer besseren Kosten-Nutzen-Relation wesentlich besser durch dezentrale Register im Verbund mit der vom Small Arms Survey vorgeschlagene Kartei-Erfassung missbräuchlich eingesetzter Schusswaffen (auch per EDV)eingesetzt werden. Letztere könnten gesammelt an Europol und Interpol weitergeleitet, um die illegalen Handelsströme aufzudecken. Die Erfassung der missbräuchlich und beschlagnahmten Waffen per EDV würde pro Waffe nur 10 Minuten Zeit erfordern, die jedoch bisher niemand bezahlt. Während Kriegswaffen und illegale Waffen oft ohne Seriennummer hergestellt werden, sind die Waffen, die im NRW erfasst werden sollen, zivile Waffen, die lt. den EU-Richtlinien
Die einzige Möglichkeit, dass eine im Land legal hergestellte oder legal importierte zivile Schusswaffe in den illegalen Markt abdriftet, ist nur mit einem angezeigten Diebstahl oder Verlust möglich. Es spricht daher nichts dagegen, die verlorenen und gestohlenen Waffen zentral zu erfassen und diese an Europol und Interpol weiterzugeben, sowie den nationalen Behörden zu melden. Dies jedoch auf jede legale Waffe aufzuweiten, widerspricht der Risikokompetenz. Kritik bzgl. Gleichbehandlungsgebot und Erforderlichkeitsgrundsatz Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16.12.2008 (Az. C‑524/06) entschieden, dass das deutsche Ausländerzentralregister gegen das Gleichbehandlungsgebot und den Erforderlichkeitsgrundsatz verstößt. Ersetzt man sämtliche Ausdrücke, die sich in diesen EU-Urteil auf Ausländer und Nchtdeutsche beziehen durch „legaler Waffenbesitze und deren Waffen“ scheint das NRW gegen das Gebot der Gerechtigkeit und Erforderlichkeit zu verstoßen: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass es Gründe der inneren Sicherheit nicht rechtfertigen, Informationen nur über legale Waffenbesitzer systematisch zu sammeln und elektronisch verfügbar zu halten. ... Der Europäische Gerichtshof führt zu Recht aus, dass Kriminalität alle Staatsbürger gleichermaßen betreffen kann. Ferner hat der Gerichtshof festgehalten, dass statistische Zwecke nur eine anonymisierte Erfassung von Daten erfordern und keine personenbezogene. Der Gerichtshof entschied schließlich, dass auch waffenrechtliche Zwecke ein Zentralregister nur rechtfertigen, wenn die gespeicherten Angaben wirklich zu diesen Zwecken benötigt werden und wenn nicht ein dezentrales Register ebenso effektiv ist. Außerdem dürfen nur Waffenrechts-behörden einen systematischen Zugriff auf das Register haben.
WANDA – Waffenzentralregister in Hamburg Justizministerin: FDP-Politikerin sieht Handlungsbedarf beim Datenschutz WANDA – Waffenzentralregister in Hamburg Deutsche Welle: In Deutschland fehlt ein Waffenzentralregister Chistoph Alhaus (Hamburg) auf der 890. Sitzung des Bundesrats am 10. Juli 2009 Pressestelle: Bundesgerichtshof entscheidet über irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten Sachstandbericht der Bundesregierung: Nationales Waffenregister WANDA – Waffenzentralregister in Hamburg WANDA – Waffenzentralregister in Hamburg Rechtssache C-524/06 Huber-Unionsbürgserchaft |
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